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4 von 5 Petitionen zur Überprüfung von Netlist-Patenten abgelehnt

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Im andauernden Rechtsstreit zwischen Diablo Technologies und Netlist konnte Netlist heute einen Sieg erringen, da das US-Patent- und Markenamt vier von fünf Anträgen auf Inter Parts Reviews (IPR) von Netlist-Patenten ablehnte. Die Anträge wurden von SanDisk eingereicht, einem Partner von Diablo Technologies bei der Herstellung des ULLtraDIMM, das im Mittelpunkt der IPR-Anträge steht.

Drei der Anträge wurden vollständig abgelehnt und der vierte Antrag wurde hinsichtlich einiger der angefochtenen Ansprüche abgelehnt. Das Patent Trial and Appeal Board stellte fest, dass SanDisk „keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Nachweis der Nichtpatentierbarkeit mindestens eines Anspruchs aus den angefochtenen Patenten nachweisen konnte“. Obwohl dies den Rechtsstreit zwischen den Unternehmen nicht beenden wird, geht Netlist davon aus, dass SanDisk nach der Ablehnung dieser Anträge eine größere Herausforderung haben wird, eine Jury davon zu überzeugen, dass die Patente ungültig sind.

Das Herzstück dieses rechtlichen Hin und Her ist das ULLtraDIMM. Sowohl Netlist als auch das Partnerunternehmen SanDisk/Diablo behaupten, dass das jeweils andere Unternehmen entweder interne Technologie oder Technologie verwendet, die für die Architektur des Produkts von grundlegender Bedeutung ist und nicht patentiert werden kann. Auch wenn das Urteil zu Gunsten von Netlist ausfällt, könnte der Rechtsstreit noch weitergehen. 

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Adam Armstrong

Adam ist der Chefredakteur für Nachrichten bei StorageReview.com und leitet unsere internen und freiberuflichen Content-Teams.